Wohneigentum
Heizungsraum muss für alle zugänglich sein
Eine zentrale Heizungsanlage zählt zum Gemeinschaftseigentum. Daher muss der Heizungsraum auch grundsätzlich allen Eigentümern zugänglich sein. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 17 W 233/17), wie die Zeitschrift „Der Wohnungseigentümer“ berichtet. Denn eine Heizungsanlage erfordere f