Eine private Krankenversicherung muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch Unverheirateten die Kosten für eine künstliche Befruchtung erstatten. Nach der am Freitag veröffentlichten Entscheidung ist die Beschränkung der Leistungserstattung auf Verheiratete unwirksam.
Die Versiche
Dieser Artikel (ID: 150289) ist am 14.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).