Bei der Anschlussfinanzierung von Immobilien prüfen Banken mittlerweile oft erneut die Kreditwürdigkeit der Kunden. Dabei berufen sich die Institute meist auf die gesetzlich verankerte Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen. Danach muss die Bank vor Kreditvergab
Dieser Artikel (ID: 152917) ist am 16.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).