Wollen Eltern ein paar Stunden außer Haus sein, können sie einen Babysitter engagieren. Dabei sollten sie darauf achten, ob der Betreuer volljährig ist. Wenn nicht, muss man eine Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen einholen, informiert Anwältin Sandra Runge in d
Dieser Artikel (ID: 171834) ist am 21.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).