Recht

Einverständniserklärung bei Babysittern

von Redaktion

Wollen Eltern ein paar Stunden außer Haus sein, können sie einen Babysitter engagieren. Dabei sollten sie darauf achten, ob der Betreuer volljährig ist. Wenn nicht, muss man eine Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen einholen, informiert Anwältin Sandra Runge in der Zeitschrift „Nido“ (Ausgabe Oktober/November 2017). dpa

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