Sie sind an einem geschlossenen Fonds MS „TS Schlüter“ als Treuhandkommanditistin beteiligt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen dieser Beteiligung ist eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter fordert nun von Ihnen im Rahmen des Insolvenzverfahrens Ausschüttungen zurück. In Ihrem Fall beträgt die Forderung des Insolvenzverwalter 6804,23 Euro. Hierzu stellt sich erst die Frage, ob Sie diesen Betrag bezahlen müssen. Diese Frage kann nur beantwortet werden, wenn die Treuhand- und Gesellschaftsverträge, die Ihrer Beteiligung zugrunde liegen, geprüft werden. Aus erster Sicht scheint uns aber die Inanspruchnahme nicht gerechtfertigt. Dies gilt umso mehr, als unserer Ansicht nach nicht klar ist, auf welcher Anspruchsgrundlage tatsächlich die Rückforderung basiert. Hinzu kommt die Frage der Verjährung. Wir gehen in einer Vielzahl der Fälle davon aus, dass die Rückforderung verjährt ist. Dies muss aber auch anhand Ihrer Unterlagen gesondert geprüft werden. Die zweite Frage ist, ob Sie Ihre Bank in Anspruch nehmen können, da Sie bei Abschluss der Beteiligung nicht ausreichend und nicht korrekt beraten wurden. Hier haben wir große Zweifel, ob diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Sie haben die Beteiligung im Jahre 2005 gezeichnet. Unabhängig davon, wann Sie wussten, dass Sie falsch beraten wurden, gibt es eine sogenannte absolute Verjährung, die zehn Jahre nach einem Schadensereignis eingreift. Diese zehn Jahre wären für Fehler bei der Beratung zum Kauf im Jahre 2015 abgelaufen. Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich wegen der Inanspruchnahme an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Eine Zahlung des geforderten Betrages ohne Überprüfung würden wir Ihnen nicht raten.