Wer als Autofahrer einen Radler übersieht, der in falscher Richtung auf dem Radweg fährt, kann nach einem Unfall zu einem größeren Anteil haften müssen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: I-U 173/16). Ein Autofahrer wollte aus einer Nebenstr
Dieser Artikel (ID: 175915) ist am 24.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).