Betriebliches Fußballspiel: Verletzung kein Arbeitsunfall
Bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung genießt man den gesetzlichen Unfallschutz. Können an der Veranstaltung auch nicht dem Unternehmen angehörende Personen teilnehmen, spricht dies aber gegen eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Das bedeutet: Bei einem Unfall während eines vom