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Eine gute Tat als letzter Wille

von Redaktion

Von Hanna Gersmann und Wolfgang Mulke

Der Volksmund sagt: „Alles verjubelt, nichts verschenkt – das ist das beste Testament.“ Doch hinterlassen die Deutschen heute mehr denn je, derzeit werden jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt. Das haben Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Hans-Böckler-Stiftung berechnet.

Schätzungsweise verfügt gerade mal jeder Vierte in einem Testament oder Erbvertrag, was nach seinem Tod wird. Bei allen anderen, also in den meisten Fällen, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. In Zeiten, in denen Familien auseinanderbrechen, Ehen scheitern, viele überzeugt auch im Alter als Single leben, ist das womöglich gar nicht gewollt. „Sie riskieren, dass Ihr Geld in die falschen Hände gerät“, sagt Eugenie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest und meint: „Sie brauchen nur ein Blatt Papier und einen Stift, eigentlich ist das Testament schnell gemacht.“

Zum Abschluss des Lebens wollen viele Alleinlebende noch eine gute Tat vollbringen und ihren Nachlass einer gemeinnützigen Organisation vererben. Ohne ein wirksames Testament kann das schiefgehen, wie Lydia Staltner von Lichtblick Seniorenhilfe weiß. „Manche Menschen denken, sie hätten niemanden mehr“, sagt die Vereinsvorsitzende. Dann gebe es aber doch noch Verwandte, zu denen lange kein Kontakt mehr bestand. Diese könnten das Erbe ohne vorliegendes Testament beanspruchen. Sechs Tipps, worauf beim Testament zu achten ist.

Stiften gehen

Das Erbe lässt sich auch spenden, für einen wohltätigen Zweck – abgesehen vom Pflichtteil, der in der Regel immer anfällt. Will man für wohltätige Zwecke spenden, setzt man einen Verein ein, der sich für die Rechte von Kindern, den Schutz der Umwelt oder der Tiere engagiert. Experten raten dazu, in Ruhe über die wichtigen Dinge des eigenen Lebens nachzudenken. Prägende Ereignisse können ein Grund sein, sein Vermächtnis einer diesem Thema nahestehende Organisation zukommen zu lassen. Auf jeden Fall sollte es eine transparente Einrichtung sein. Ein Blick in deren Jahresbericht oder auf deren Internetseiten kann bei der Beurteilung des verantwortungsvollen Umgangs mit Spenden helfen. Einige werden zum Beispiel von der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ im Internet gelistet. Zobel-Kowalski rät zudem: „Sprechen Sie mit dem Verein, bevor Sie das in die Wege leiten.“ Denn: Ein Erbe tritt die Gesamtrechtsnachfolge des Verstorbenen mit allen Verbindlichkeiten an. Im Gegensatz zu anderen Begünstigten sind gemeinnützige Einrichtungen auch von der Erbschaftsteuer befreit. Das geerbte Vermögen kommt ganz ohne Abzüge ihrer Arbeit zugute.

Form wahren

„Schreiben Sie ,Testament‘ oder ,Mein letzter Wille‘ oben auf das Papier. Vor allem müssen Sie das Testament von vorn bis hinten handschriftlich verfassen, mit Datum, Ort und Ihrer Unterschrift auf jedem Blatt.“ Im Fall eines Streits, ob das Testament echt ist, wird ein Schriftgutachter hinzugezogen. Er prüft, ob die Handschrift echt ist und die Hand auch nicht von jemandem anderen geführt wurde. Kein Computer, keine Schreibmaschine – ein Testament, das dem nicht entspricht, ist unwirksam. Wer seine Handschrift für nicht leserlich genug hält, legt eine ausgedruckte Leseabschrift dazu.

Streit vermeiden

Eindeutige Formulierungen sind wichtig. Zobel-Kowalski nennt ein Beispiel: „Meine alte Schulfreundin Leonie Mustermann soll sich um meine Katze Freddy bis zu ihrem Ableben kümmern. Dafür bekommt sie im Wege eines Vermächtnisses 5000 Euro.“ Dann habe die Freundin einen Anspruch, von den Erben, wer auch immer das ist, 5000 Euro zu verlangen. Das Vermächtnis – das ist der Unterschied zum Erbe – ist ein bestimmter, aus dem Gesamterbe herausgelöster Gegenstand: Bargeld, eine Immobilie oder Ähnliches. Natürlich lässt sich in dieser Art nicht nur die Betreuung eines Haustieres regeln, sondern auch die Grabpflege oder etwas anderes.

Service inklusive

Wenn eine gemeinnützige Organisation das Erbe annimmt, kümmert sie sich auch um die wichtigsten Aufgaben im Sterbefall. Sie löst die Wohnung auf, organisiert die Beisetzung oder die Grabpflege und versorgt das Haustier. Das geschieht ganz nach den Wünschen des Erblassers.

Profis fragen

Sollten die Familienverhältnisse kompliziert sein, ist es besser, einen Notar oder Anwalt für Erbrecht einzubeziehen. Dies dient einerseits der Wahrung des Familienfriedens, andererseits auch unmissverständlichen Klarstellungen im letzten Willen. „Bei Bedingungen oder Auflagen für ein Vermächtnis kommt es auch darauf an, wie sie zu verstehen sind“, sagt der Münchner Fachanwalt für Erbrecht, Paul Grötsch. Sobald es fraglich sei, was der Erblasser wirklich wollte, werde es rechtlich schwierig.

Alles erneuern

Das Testament lässt sich jederzeit ändern, immer handschriftlich, immer mit Datum, Ort und Unterschrift. Dabei sollte man niemals etwas durchstreichen. Stattdessen empfiehlt es sich, in solchen Fällen ein neues Testament zu schreiben und das alte wegzuwerfen. Das Testament sollte immer zuhause aufbewahrt werden. Eine Vertrauensperson sollte aber wissen, wo es zu finden ist. Das Testament lässt sich auch beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen – meist das Amtsgericht des Wohnorts (nur in Baden-Württemberg das Notariat am letzten Wohnsitz des Verstorbenen).

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