Besteht ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, kann die Rente auch Jahre nach dem Tod des Angehörigen beantragt werden. Die Rentenzahlung kann jedoch maximal 12 Kalendermonate rückwirkend ausgezahlt werden. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der Antragstellung. Um also keine Rentenzahlungen zu verlieren, sollte der Antrag nicht mehr als zwölf Kalendermonate nach dem Tod des Angehörigen gestellt werden. Die genaue Vorschrift findet sich im §99 Abs. 2 des sechsten Sozialgesetzbuches.