Leser Fragen – Experten AntworTEn

Wann Wohnungseigentümer haften

Da es sich bei dem Garten um Gemeinschaftseigentum handelt und keine Sondernutzungsrechte bestehen, haftet im Falle eines Unfalls unter Umständen die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Geschädigten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss aber grundsätzlich nur haften, wenn sie eine Pflich

Montag, 13. April 2026

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