Leser Fragen – Experten AntworTEn
Wann Wohnungseigentümer haften
Da es sich bei dem Garten um Gemeinschaftseigentum handelt und keine Sondernutzungsrechte bestehen, haftet im Falle eines Unfalls unter Umständen die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Geschädigten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss aber grundsätzlich nur haften, wenn sie eine Pflich