„Gekauft wie gesehen“ gilt nicht für alle Mängel

Den Anspruch auf Gewährleistung kann ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens nicht in jedem Fall ausschließen. Das gilt insbesondere, wenn im Kaufvertrag die Formulierung steht: „gekauft wie gesehen“. Denn diese Formulierung bezieht sich nur auf offensichtliche, für den Laien erkennbare Mängel. Das ergi

Dienstag, 20. Januar 2026

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