Die Antwort auf die Leserfrage von Christine L. in der vergangenen Woche war missverständlich. Unsere Expertin ging davon aus, dass unmittelbar nach Abschluss des Ehevertrages im Jahr 1981 auch die rechtskräftige Scheidung erfolgte und somit die 30-jährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Da
Dieser Artikel (ID: 208054) ist am 08.11.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).