Egal ob Arbeitnehmer oder Ruheständler, ob Eltern, Selbstständige, Kapitalanleger, Bauherren oder Vermieter, für jeden gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Die Stiftung Warentest erläutert in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ wichtige Sparchancen, hier eine Auswahl:
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer senken ihre Steuerschuld vor allem mit hohen Ausgaben für den Job. Kommen 2017 durch Aufwendungen für den Beruf mehr als die Pauschale von 1000 Euro zusammen, dann können sie mit weiteren Ausgaben etwa für Arbeitsmittel, Weiterbildung, Fachliteratur und Dienstreisen sparen.
Für Berufstätige kann es sich lohnen, noch bis Silvester in berufliche Ausgaben zu investieren statt erst im nächsten Jahr – vor allem, wenn sie 2017 voraussichtlich mehr verdienen als 2018. Sie können auch die Jobkosten nur anzahlen – etwa für eine berufliche Fortbildung, die erst 2018 beginnt. Bezahlen sie die Teilrechnung 2017, dann muss das Finanzamt den Betrag 2017 als Werbungskosten abziehen, egal wann die Fortbildung stattfindet.
-Beispiel: Ein Single hat in diesem Jahr 40 000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Sein Grenzsteuersatz beträgt inklusive Soli 38 Prozent. Er kommt allein durch seinen täglichen Arbeitsweg auf 1035 Euro und somit 35 Euro über die Pauschale für Jobkosten: 15 Entfernungskilometer x 230 Arbeitstage x 30 Cent Entfernungspauschale. Kauft er im November ein Tablet für 465 Euro, beteiligt sich das Finanzamt an den 500 Euro über der 1000-Euro-Pauschale mit rund 188 Euro.
Haushalt
Neben den beruflichen Ausgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge kann jeder auch Steuern mit Ausgaben für Handwerker und Helfer im Haushalt sparen. Nichts verschenken sollten Steuerzahler beim Steuerabzug für Handwerkerarbeiten im Haushalt und auf dem Wohngrundstück. Das Finanzamt erkennt in der Summe pro Jahr bis 6000 Euro für Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten an. 20 Prozent des Rechnungsbetrags verringern die Steuerschuld.
Den Steuerbonus gibt es, wenn die Handwerker etwas im Haushalt renovieren, reparieren, sanieren oder wenn sie neuen Wohnraum im Keller oder Dachgeschoss schaffen, einen Balkon, Wintergarten, Carport anbauen oder die Terrasse vergrößern. Genauso können Mieter ihre Wohnung mit Steuerbonus verschönern oder Geräte im Haushalt reparieren lassen.
Wer die 6000 Euro Höchstbetrag 2017 nicht ausgeschöpft hat, kann auch Arbeiten anzahlen, die erst im nächsten Jahr stattfinden. Oder der Handwerker legt vor Jahresende los und stellt für 2017 einen Abschlag in Rechnung. Der Rest wird 2018 bezahlt. Das Finanzamt berücksichtigt die Beträge immer in demselben Jahr, in dem sie bezahlt wurden – aber nur, wenn die Rechnung nicht bar, sondern per Überweisung beglichen wird.
-Tipp: Haben Sie das förderfähige Kostenlimit bereits ausgereizt, sollten Sie anstehende Zahlungen besser ins nächste Jahr verschieben.
Vermieter
Bringen Vermieter in den letzten Wochen des Jahres ihre vermietete Immobilie auf Vordermann, sparen sie sofort Steuern. Betragen die Modernisierungskosten mindestens 2000 Euro, können sie die Kosten sofort abziehen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Das Verteilen lohnt für Vermieter, die auch künftig mit einer hohen Steuerlast rechnen.
-Beispiel: Ein Ehepaar mit 70 000 Euro zu versteuerndem Einkommen hat für 15 000 Euro Fassaden und Heizung seiner vermieteten Immobilie saniert. Wählt es den Sofortabzug, sinkt die Steuer inklusive Soli um 5032 Euro. Besser, es verteilt die Kosten auf drei Jahre. Dann spart es rund 177 Euro mehr.
Anleger
Die Steuer klein halten können Sparer mit gut verteilten Freistellungsaufträgen und Ältere mit einer speziellen Entlastung.
Einen Altersvorteil haben Rentner, die 2017 64 Jahre sind. Sie erhalten auf Einkünfte neben der Rente wie Mieten oder Kapitalerträge einen Altersentlastungsbetrag – je nach Geburtsjahr maximal 1900 Euro. Ehepaare müssen aufpassen. Hat nur ein Partner die Altersgrenze erreicht, sollten ihm die Nebeneinkünfte zustehen, um seinen Altersentlastungsbetrag zu nutzen. Haben beide die Grenze erreicht, kann das Paar die Nebeneinkünfte verteilen, sodass beide den Altersentlastungsbetrag erhalten.
-Beispiel: Ein Rentner (Jahrgang 1939) erhält mehr als 10 000 Euro Zinsen und Dividenden im Jahr. Er überträgt die Hälfte seines Depots auf seine Frau (Jg. 1939). Jetzt können beide 1900 Euro Altersentlastungsbetrag nutzen. Im günstigsten Fall spart jeder 501 Euro Abgeltungsteuer und Soli. Dafür müssen die beiden alle Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben und in Zeile 4 der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.
Tipps
-Kassensturz
Um die Steuern für 2017 zu optimieren, sollte man jetzt prüfen, ob es sinnvoll ist, Ausgaben vorzuziehen oder zu verschieben. Mit dem Grenzsteuersatzrechner der Stiftung Warentest (test.de/grenzsteuersatzrechner) erfährt man genau, was sich lohnt.
-Steuererklärung
Bis Ende des Jahres kann man noch eine freiwillige Steuererklärung für 2013 abgeben – zum Beispiel als Arbeitnehmer mit Steuerklasse I, wenn die Nebeneinkünfte 2013 nicht höher als 410 Euro waren. Diese Frist gilt auch für den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage für 2013.
-Kindergeld
Kindergeld kann noch bis Silvester rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragt werden. Ab Januar ist dies rückwirkend nur für sechs Monate möglich.