recht

Für kleinere Reparaturen sind oft die Mieter selbst zuständig. Eine brüchig gewordene Silikonfuge muss aber der Vermieter ersetzen. Denn solche Fugen sind kein Installationsgegenstand, befand das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 5 C 93/16), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverband

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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