Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass staatliche Zulagen gezahlt wurden. Außerdem dürfen die Altersvorsorgebeiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen. Ansp
Dieser Artikel (ID: 228043) ist am 17.11.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).