Riester-Verträge mit Förderung nicht pfändbar

Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass staatliche Zulagen gezahlt wurden. Außerdem dürfen die Altersvorsorgebeiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen. Ansp

Dienstag, 20. Januar 2026

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