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Was beim Tierkauf wichtig ist

von Redaktion

Deutschland ist ein Haus–tierland. Rund 27 Millionen Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen und andere Felltiere leben in deutschen Haushalten. Wer überlegt, sich Hund, Katze oder Hamster anzuschaffen oder zu verschenken, sollte einige wichtige Punkte beachten, damit Mensch und Tier Freude aneinander haben, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“.

Wichtigster Tipp: Käufer sollten auf einem Kaufvertrag bestehen – ganz gleich, ob sie das Tier in der Zoohandlung, beim Züchter oder übers Internet gefunden haben.

Was einen guten Züchter ausmacht

Das Angebot an online gehandelten Tieren ist riesig. Die Anzeigenfotos zeigen kulleräugige Welpen und flauschige Kätzchen. Beschrieben werden die Tiere als „wunderschön“ oder „reinrassig“. Über Herkunft und Gesundheitszustand sagen Fotos nichts. Papiere wie Impfscheine sind manchmal gefälscht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium warnt vor illegalem Handel. Tiere werden in Ländern wie Polen und Ungarn unter schlechten Bedingungen gehalten, oft krank verkauft und müssen eingeschläfert werden.

Gute Züchter würden Tiere niemals jemandem aufschwatzen. Sie erkundigen sich nach den Bedingungen, unter denen das Tier später gehalten wird, und halten Tiere in sauberen und großzügigen Anlagen. Wenn Händler Hunde oder Katzen aus dem Kofferraum oder auf Märkten verkaufen, heißt es: Finger weg! Solche Fälle müssen bei der Polizei oder beim Veterinäramt gemeldet werden.

Händler haften beim Tierkauf

Tierfreunden kommt die rechtliche Formulierung meist herzlos vor, doch wenn es um den Verkauf geht, sind Tiere Gebrauchsgüter. „Der Handel mit Tieren fällt unter das Gewährleistungsrecht. Die Verkäufer haften zwei Jahre ab Kauf für alle Mängel, die sie verantworten. Kunden können in dieser Zeit mögliche Mängel reklamieren“, sagt Andreas Ackenheil, Anwalt und Experte für Tierkaufrecht aus Mainz.

Dass Privatleute einen Wurf Kätzchen weiterverkaufen, ist ebenfalls erlaubt. Doch Vorsicht: Für den privaten Tierhandel gibt es wenig juristische Vorgaben. Privatleute dürfen beim Tierverkauf die Haftung vertraglich ausschließen. Das ist für sie sinnvoll, um spätere Forderungen abzuwehren. Bei gewerblichen Züchtern und Händlern haben Tierkäufer mehr Sicherheit. Den Kauf von Hund oder Katze vertraglich abzusichern, ist grundsätzlich immer sinnvoll.

Anspruch auf ein mangelfreies Tier

Das Gewährleistungsrecht regelt, dass Kunden Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier haben. Das heißt meist, dass es gesund sein muss. Anders bei Tieren, die zu Zucht- oder Sportzwecken verkauft werden. Ein Springpferd, das beim Anblick von Hindernissen scheut, hat juristisch gesehen einen Mangel.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass Käufer dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben müssen, den Mangel zu beseitigen. Der Verkäufer muss zum Beispiel dafür sorgen, dass eine Katze mit Wurmbefall einer Wurmkur unterzogen wird.

Wird ein Tier nach der Übergabe krank, dann sollten Käufer das dem Züchter oder Verkäufer umgehend melden. Der muss für eine Behandlung sorgen. Wenn Gefahr im Verzug ist, darf ein Tierarzt eingeschaltet werden. Der Verkäufer muss die Kosten tragen. Ausgenommen sind Erkrankungen, die sich Tiere bei den neuen Besitzern zuziehen.

Auf den Vertrag kommt es an

Was beim Tier juristisch ein Mangel ist, hängt auch von Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. Das kann eine schwere Verhaltensauffälligkeit sein oder Unfruchtbarkeit bei Zuchttieren. Das Gewährleistungsrecht regelt, dass in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe der Verkäufer beweisen muss, dass das Tier beim Verkauf mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er einen Teil des Kaufpreises oder den ganzen Preis erstatten. Hat der Verkäufer den Mangel verschuldet, muss er womöglich auch Schadenersatz zahlen.

Nach sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr. Jetzt muss der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht in seiner Obhut entstanden ist. In den zwei Jahren nach Übergabe können Käufer ein Tier mit nachgewiesenem Mangel zurückgeben und ein neues verlangen.

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