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von Redaktion

Bei Whatsapp kursieren derzeit gefälschte Nachrichten mit angeblichen Links zu einer Verlosung von H&M-Geschenkkarten. Die Modekette selbst warnt aber davor, auf die Links zu klicken. Man biete grundsätzlich keine Gewinnspiele über Whatsapp an, wie H&M mitteilt. Empfänger sollten die Nachricht einfach löschen und keinesfalls weiterleiten. Wer dem Link in der gefälschten Whatsapp-Nachricht folgt, wird aufgefordert, persönliche Angaben zu machen und Fragen zu beantworten. Dahinter stecken unseriöse Firmen, die Daten sammeln wollen. Eine Geschenkkarte gibt es am Ende natürlich nicht. Betrüger haben in letzter Zeit auch häufiger die Namen von Supermarktketten für Whatsapp-Nachrichten mit falschen Einkaufsgutschein-Gewinnspielen missbraucht. Auch hier geht es darum, Daten abzugreifen. Die jeweiligen Firmen stehen in keiner Verbindung zu den Nachrichten.

Private SMS, Messenger-Nachrichten, E-Mails oder Briefe sollten Empfänger nicht ohne Weiteres veröffentlichen. Darauf weist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag in seinem Blog „aufrecht.de“ hin. Geschieht das nämlich ohne Erlaubnis der Absender, drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Grund ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Auch bei Geschäftspost, die – aus welchen Gründen auch immer – veröffentlicht wird, droht Ärger. Schon ein Teilen von Nachrichten in Facebook-Gruppen, Whats-app-Chats oder via Twitter kann eine Veröffentlichung sein. Diese Auffassung vertraten zuletzt unter anderem die Landgerichte Köln und Berlin in unterschiedlichen Fällen.

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