Kündigung: Wer einen neuen Anbieter gefunden hat, muss seinen Vertrag zunächst kündigen. Dabei gilt in der Regel eine Kündigungsfrist: Bei dem Grundversorger beträgt sie oft nur zwei Wochen. Anders, wenn sich die Preise ändern: Dann haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Darauf mü
Dieser Artikel (ID: 233113) ist am 20.11.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).