So klappt der Wechsel

von Redaktion

Kündigung: Wer einen neuen Anbieter gefunden hat, muss seinen Vertrag zunächst kündigen. Dabei gilt in der Regel eine Kündigungsfrist: Bei dem Grundversorger beträgt sie oft nur zwei Wochen. Anders, wenn sich die Preise ändern: Dann haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Darauf müssen Anbieter sechs Wochen vor der Preisänderung schriftlich hinweisen.

Neuer Vertrag: Man kann entweder direkt über ein Vergleichsportal wechseln. Oder man fordert Vertragsunterlagen vom neuen Versorger selbst an. Der neue Anbieter braucht den Namen des bisherigen Lieferanten, die Kundennummer und den letzten Jahresverbrauch. Man kann auch dem neuen Stromanbieter eine Vollmacht erteilten, den alten Versorgungsvertrag zu kündigen. Der bisherige Anbieter verschickt dann eine Bestätigung der Kündigung und anschließend eine Schlussrechnung. Der neue Lieferant sollte ebenfalls bestätigen, wann er die Lieferung aufnehmen kann. Am Tag des Wechsels sollten Verbraucher den Zählerstand ablesen und sowohl dem alten als auch dem neuen Stromlieferanten sowie dem örtlichen Netzbetreiber mitteilen.

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