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Nur mit kaltem Motor testen

von Redaktion

Gebrauchtwagenkäufer sollten beim Händler auf eine Probefahrt mit kaltem Motor bestehen. Steht ein Auto „warmgefahren“ bereit, könnte der Anbieter damit Macken verschleiern, berichtet die „Auto Zeitung“. Dazu zählten defekte Wasserpumpen, Probleme an der Wandlerautomatik oder Kaltstartprobleme im Allgemeinen. Ist der Motor entgegen der Vereinbarung warm, sollte man einen neuen Termin für die Probefahrt vereinbaren. Generell gilt: Interessenten sollten nie ohne Probefahrt und gegebenenfalls Werkstattcheck kaufen. Verweigert der Händler das, bricht man die Verhandlungen lieber ab. Vorsicht ist laut „Auto Zeitung“ bei einem „Verkauf im Kundenauftrag“ geboten, weil sich Händler damit um die Gewährleistung drücken.  dpa

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