Renate N.: „Mein Mann und ich haben im August 2010 in Nordrhein-Westfalen ein Testament durch einen Notar erstellt und beim Amtsgericht hinterlegt. Darin sind mein Mann bzw. ich als Vorerben eingesetzt und meine Tochter als Nacherbin. Die Kinder meines Mannes wurden ausgeschlossen. Seit fünf Jahren wohnen wir jetzt hier in Oberbayern und möchten das Testament ändern. Können wir das per Computer erstellen und ist das dann gültig, wenn wir das beide unterschreiben? Oder müssen wir das handschriftlich verfassen oder wiederum per Notar ändern lassen und ebenfalls beim Amtsgericht hinterlegen? Müssen wir das andere Testament vom Amtsgericht zurückfordern?“
Sie können auch ein notarielles Testament durch ein privatschriftliches Testament widerrufen oder ergänzen. Dazu müssen Sie aber den gesamten Text des neuen Testaments eigenhändig verfassen. Eigenhändig bedeutet dabei: mit der Hand geschrieben. Es genügt also nicht, den Text am Computer zu erstellen und nur noch zu unterschreiben. Das eigenhändige Testament muss unterschrieben und sollte mit Orts- und Datumsangabe versehen werden.
Für Ehegatten gibt es bei einem gemeinschaftlichen Testament die Formerleichterung, dass nur ein Ehegatte den Text handschriftlich verfassen muss und beide es unter Nennung von Ort und Datum unterschreiben. Es ist nicht erforderlich, das alte Testament zurückzufordern. In Ihrem handschriftlichen Testament sollten Sie aber klarstellen, dass das notarielle Testament nicht mehr gelten soll.
Das eigenhändige Testament können Sie lebzeitig bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl hinterlegen (amtliche Verwahrung). Dann ist sichergestellt, dass es im Todesfall auch vom Nachlassgericht eröffnet wird. Ansonsten muss es derjenige beim Nachlassgericht abliefern, der es im Todesfall in Besitz hat und es besteht die Gefahr, dass zum Beispiel ein nicht bedachter Erbe ein ihm unliebsames Testament vernichtet. Seit 2012 werden alle für den Erbfall erforderlichen Daten über amtlich oder notariell verwahrte Testament im Zentralen Testamentsregister erfasst. Dieses zentrale, automatisierte elektronische Verfahren dient der schnelleren Nachlassabwicklung.