Sylvia H.: „Ein Berater unserer Hausbank hat uns im Jahr 2008 eine Anleihe verkauft (Kenn-Nr. AOGLDZ
DE 000AOGLDZ3). 50 000 Euro haben wir auf seinen Rat hin dort angelegt mit einem Horizont von fünf Jahren, was auch in einem Protokoll der Bank vermerkt ist. Wir haben das so verstanden, dass das Investment nach fünf Jahren zur Auszahlung kommt.
Doch dann wurde uns gesagt, dass dieses Papier nur von der DZ Bank gekündigt werden kann. Bei einer Nachfrage im Januar 2013 teilte man uns mit, dass die DZ Bank wegen zu geringem Eigenkapital die Auszahlung nicht vornimmt. Wir haben uns bei der Bank beschwert, leider erfolglos. In einem Schreiben der Bank wurde uns mitgeteilt, dass unsere Vermögenssituation keinen Engpass zu erkennen gibt und deshalb ein Verkauf nicht notwendig wäre. Ein Aufklärungsfehler des Beraters wäre nicht zu sehen. Wir sind 65 beziehungsweise 70 Jahre und möchten unser Geld zurück. Wie können wir hier vorgehen? Ist hier schon eine Verjährung eingetreten?“
Eine Anleihe kann sehr unterschiedliche Risiken bergen. Eines davon ist der Ausfall des Emittenten, ein anderes die Rückzahlungsmodalitäten. Die von Ihnen gekaufte Anleihe hatte einen ersten Kündigungstermin in 2013 – also nach fünf Jahren, aber darüber hinaus (vereinfacht gesprochen) eine Verlängerungsoption. Diese hat die Bank genutzt. Diese Möglichkeit stand von vornherein so fest und war in den Bedingungen zur Anleihe nachzulesen. Es ist immer problematisch, wenn im Protokoll von einem „Horizont“ die Rede ist. Das bedeutet nicht, dass das ein ganz fixer Termin ist, sondern dass Sie in dieser Zeit nicht auf das Geld angewiesen sind. Wenn ich mir den Kursverlauf der Anleihe ansehe, gab es zwischenzeitlich offenbar massive Bedenken der Anleger, ob die Anleihe zurückgezahlt werden kann, der Kurs lag statt bei 100 Prozent zwischenzeitlich nur bei rund 42 Prozent: Inzwischen hat er sich auf rund 80 Prozent erholt. Zu ungefähr diesem Kurs können Sie grundsätzlich über eine Börse verkaufen. Es gibt jedoch wenig Handel und ein Verkauf sollte in jedem Fall mit einem Limit erfolgen (damit legen Sie fest, welchen Kurs Sie mindestens erzielen möchten). Ob Verjährung bereits eingetreten ist und ob es überhaupt eine Aussicht auf Erfolg rechtlicher Schritte gibt, sollten Sie mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt klären.