Rücktritt bei verkürztem Urlaub

Wenn sich eine zehntägige Fernreise wegen einer Flugänderung um zwei Tage verkürzt, kann der Urlauber kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Erholungswert der Reise sei in erheblichem Maße beeinträchtigt, urteilte das Landgericht Köln (Az.: 138 C 569/15) in einem Fall. Auch eine Entschädigung wegen

Donnerstag, 11. September 2025

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