Leser Fragen – Experten AntworTEn

Besitz zu Lebzeiten übertragen

von Redaktion

Mit Ihrer Frage sprechen Sie drei wichtige Punkte an:

Zunächst Pflichtteilsforderungen gegenüber dem überlebenden Ehegatten. Für die beabsichtigte Übertragung der Immobilienanteile müssen Sie ohnehin zum Notar, bei dieser Gelegenheit kann mit den Kindern auch gleich ein Pflichtteilsverzicht beurkundet werden. Dann ist das Problem aus der Welt.

Als Zweites das Risiko, dass sich Ihre Kinder über den Wert der Immobilie streiten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, falls ein Kind den anderen beiden deren Anteile abkaufen möchte. Für solche Fälle kann man im Überlassungsvertrag bereits vorsehen, dass Wertstreitigkeiten durch einen Sachverständigen verbindlich entschieden werden.

Als Drittes sprechen Sie die wichtige Frage an, wie ein Nachlass abgewickelt wird. Hier können Sie in der Tat Ihre jüngste Tochter zur Testamentsvollstreckerin bestimmen und zugleich festlegen, welche Befugnisse sie hierbei hat.

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