Mietrecht

Kabel nur mit Erlaubnis verlegen

von Redaktion

Wer zusätzliche Steckdosen, Lichtschalter oder Lampenanschlüsse benötigt, sollte eine Genehmigung des Vermieters einholen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sollten die Kabel unter dem Putz verlegt werden, stellt dies einen Eingriff in die Bausubstanz dar. Hierfür wird immer die Zustimmung des Vermieters benötigt. Aber auch wenn die Kabel oberhalb des Putzes verlegt werden sollen, muss der Vermieter zuvor gefragt werden. Denn gerade in Altbauten können zusätzliche Steckdosen oder Anschlüsse zu einer Überlastung des hausinternen Stromverteilungsnetzes führen. Ein Anspruch auf zusätzliche Steckdosen besteht nur in Ausnahmefällen.  dpa

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