Das ist die Regel: Wer in den vorhergehenden fünf Jahren (auf das Jahr 2018 bezogen: von 2013 bis 2017) nicht wenigstens einmal jährlich beim Zahnarzt vorsorglich im Behandlungsstuhl saß, der erhält von der Krankenkasse nur den normalen Festzuschuss. Er entspricht 50 Prozent des „
Dieser Artikel (ID: 278599) ist am 12.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).