Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen nicht diskriminieren. Ausnahmsweise ist es aber erlaubt, gezielt nach einer Frau zu suchen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 913/16) hervor, auf die der Bund-Verlag hinweist. Geklagt hatte ein Mann, der sich erfol
Dieser Artikel (ID: 292153) ist am 19.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).