Arbeitsrecht

von Redaktion

Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen nicht diskriminieren. Ausnahmsweise ist es aber erlaubt, gezielt nach einer Frau zu suchen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 913/16) hervor, auf die der Bund-Verlag hinweist. Geklagt hatte ein Mann, der sich erfolglos auf eine ausgeschriebene Stelle als Verkäufer in einem Autohaus beworben hatte. Der Händler hatte gezielt nach einer Verkäuferin gesucht. Die Klage blieb erfolglos: Die Benachteiligung sei gerechtfertigt, entschied das Gericht. Denn bisher arbeiteten im Verkauf- und Servicebereich des Autohauses nur Männer. Das Vorgehen sei kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, sondern sogar im Sinne des Gesetzes.    dpa

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