Leser Fragen – Experten AntworTEn

Pension und Rente?

Im Beamtenversorgungsrecht ist geregelt, dass durch ein Zusammentreffen von Renten- und Versorgungsbezügen keine Besserstellung gegenüber regulären Lebenszeitbeamten ohne zusätzliche Renteneinkünfte entstehen darf. Dabei darf die Gesamtversorgung nicht hinter der früheren Versorgung zurückbleiben, s

Freitag, 10. April 2026

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