Leser Fragen – Experten AntworTEn
Pension und Rente?
Im Beamtenversorgungsrecht ist geregelt, dass durch ein Zusammentreffen von Renten- und Versorgungsbezügen keine Besserstellung gegenüber regulären Lebenszeitbeamten ohne zusätzliche Renteneinkünfte entstehen darf. Dabei darf die Gesamtversorgung nicht hinter der früheren Versorgung zurückbleiben, s