recht

Was der Schlüsseldienst kosten darf

von Redaktion

von lars becker

„Schlüsseldienst ab 7 Euro“: In Internet-Suchmaschinen finden sich reihenweise Anzeigen, die für einen Minipreis die Rückkehr in die versperrte Wohnung versprechen. Wer ungeprüft auf derlei Lockangebote hereinfällt, erlebt oft ein böses Erwachen. Das zeigen zwei ganz aktuelle Beispiele aus Wolfratshausen. In einem Fall tauschte ein über eine Hotline herbeigerufener Mitarbeiter das Schloss einer 31-jährigen Frau aus und stellte stolze 595 Euro in Rechnung. Noch herber erwischte es eine 75 Jahre alte Rentnerin, der versehentlich die Wohnungstür zugefallen war. Der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes ließ sich von der Seniorin per Bankkarte unglaubliche 1700 Euro überweisen und forderte zusätzlich noch 50 Euro Trinkgeld. Den Inhaber des Schlüsseldienstes erwartet nun eine Anzeige wegen Wuchers.

118,91 Euro dürfen es am Feiertag sein

„Unseriöse Schlüsseldienste nutzen die Situation der Verbraucher aus und verlangen überzogene Preise, vereinzelt in vierstelliger Höhe“, sagt Juliane von Behren, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Mit einer Umfrage haben die Verbraucherzentralen marktübliche Durchschnittspreise für Schlüsseldienste ermittelt. In Bayern werden durchschnittlich 71,02 Euro an Werktagen und 118,91 in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen fällig. Viel mehr sollte man auch in einem Notfall keinesfalls zahlen. „Die Ergebnisse sind ein guter Anhaltspunkt dafür, was eine Türöffnung üblicherweise kostet“, so von Behren. „Verbraucher können sich daran bei der Vereinbarung eines Preises orientieren.“

Wichtigster Tipp: Nerven behalten

Der wichtigste Tipp: Immer die Nerven behalten, wenn tatsächlich ein Missgeschick in Sachen Wohnungsschlüssel passiert! Es empfiehlt sich fast immer, einen ortsansässigen Schlüsseldienst – möglichst mit einem eigenen Geschäft – auszuwählen. So kommt in der Regel schneller Hilfe, zudem muss auch nur die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen bezahlt werden. Im Idealfall vergleicht man mehrere Anbieter und wählt den besten aus. Lockangebote wie die mit den 7 Euro sollten genauso misstrauisch machen wie eine 0800-Nummer der Hotline.

Vor bösen Überraschungen bei der Abrechnung schützt man sich am besten, indem man vorab am Telefon einen Festpreis inklusive Anfahrtskosten und möglicher Zuschläge vereinbart. Extragelder dürfen nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangt werden. „Sofortzuschläge“, „Bereitstellungszuschläge“ und „Spezialwerkzeugkosten“ sind laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2006 (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt.

Lage genau schildern und Preis festsetzen

Wichtig für die korrekte Preiseinschätzung ist eine genaue Schilderung der Lage im ersten Kontaktgespräch. Dazu zählen die Informationen, ob die Tür nur zugefallen ist, abgeschlossen wurde und ob es sich um ein Sicherheitsschloss handelt. Im Auftrag sollte festgehalten werden, dass nur die Tür geöffnet werden soll – der zumeist unnötige Austausch des kompletten Schlosses kostet wesentlich mehr. Bei der Abrechnung muss man dann darauf achten, nur das zu zahlen, was zuvor vereinbart wurde. Wer nicht genügend Bargeld zur Hand hatte, sollte auf einer Bezahlung per Rechnung (und nicht per Bankkarte) bestehen. Falls die Handwerker des Schlüsseldienstes Druck ausüben, hilft meist das Klingeln bei einem Nachbarn mit der Bitte um Hilfe. Bei Nötigung sollte man sich nicht scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu rufen.

Schlüssel bei Person des Vertrauens

Am besten ist es jedoch, wenn man Vorsorge für eine solche Notlage trifft. So kann man einen Zweitschlüssel bei einer Person des Vertrauens hinterlassen: Das können Nachbarn oder in der Nähe wohnende Familienmitglieder und Freunde sein. In größeren Wohnanlagen kann möglicherweise auch der Hausmeister mit einem Zentralschlüssel helfen. Zudem kann man sich vorab überlegen, ob man im Fall der Fälle bei Bekannten oder im Hotel übernachten könnte: Das ist in der Regel billiger als eine Türnotöffnung in der Nacht.

Was der Vermieter wissen muss

Falls der Schlüssel verloren wurde, muss unbedingt der Vermieter informiert werden. Die Kosten für den möglichen Austausch der Schlösser – bei großen Mehrfamilienhäusern mit Schließanlagen kann das wegen des in vielen Wohnungen nötigen Schlossaustauschs schnell mal 10 000 Euro kosten – muss der Mieter nur bei nachweisbarem eigenem Verschulden zahlen. Einen Kostenerstattungsanspruch hat der Vermieter generell nur, wenn die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der Schlüssel besteht und der Vermieter die Schließanlage tatsächlich austauscht (BGH, Urteil v. 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13). Mietvertragsklauseln, nach denen Mieter unabhängig von ihrem Verschulden für ein Austauschschloss zahlen müssen, sind unwirksam (AG Spandau, Urteil v. 20.12.2012, Az.: 6 C 546/12.) Um im Fall eigenen Verschuldens und der Gefahr des Schlüsselmissbrauchs nicht selbst zahlen zu müssen, ist eine private Haftpflichtversicherung – mit der entsprechenden Klausel – sehr zu empfehlen.

Artikel 2 von 3