Verkaufen: Am leichtesten ist es, unliebsame Geschenke bei Online-Auktionen loszuwerden. Auch auf Marktplätzen für Kleinanzeigen oder in der Tageszeitung lässt sich das Präsent inserieren. Wer im Internet verkauft, sollte sich als privater Verkäufer anmelden. Dann muss kein Widerrufs- oder Rückgaber
Dieser Artikel (ID: 315954) ist am 27.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).