Verkaufen: Am leichtesten ist es, unliebsame Geschenke bei Online-Auktionen loszuwerden. Auch auf Marktplätzen für Kleinanzeigen oder in der Tageszeitung lässt sich das Präsent inserieren. Wer im Internet verkauft, sollte sich als privater Verkäufer anmelden. Dann muss kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt werden. Mit einem Hinweis kann auch die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Satz: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ schafft Klarheit.
Tauschen: Im Internet gibt es etliche Tauschplattformen. Auch in vielen Städten gibt es Tauschveranstaltungen, etwa in Kneipen.
Verschenken: Wer sein Geschenk nicht mag, kann es einfach bei der nächsten Gelegenheit weiter verschenken. Viele Portale bieten die Option an, die Ware kostenlos abzugeben. Karitative Organisationen oder Kleiderkammern vor Ort freuen sich vielleicht auch über das Geschenk. Einfach mal nachfragen. mm/apf