Für Einbruchsschäden kommt meist die Hausratversicherung auf. Versichert ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis zu Elektrogeräten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mitversichert sind in der Regel auch Gegenstände aus einer nahen Garage oder dem Keller. Versicherte
Dieser Artikel (ID: 318002) ist am 28.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).