Für Einbruchsschäden kommt meist die Hausratversicherung auf. Versichert ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis zu Elektrogeräten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mitversichert sind in der Regel auch Gegenstände aus einer nahen Garage oder dem Keller. Versicherte erhalten im Schadensfall den Wert eines gleichwertigen neuen Produkts zu aktuellen Preisen ersetzt. Das muss nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein. Übernommen werden auch Reparaturkosten für Inventar, Türen und Fenster, die beschädigt wurden. Versicherte müssen den Einbruch allerdings unverzüglich der Polizei und dem Versicherer melden. Außerdem muss eine Liste über gestohlenen und beschädigte Gegenstände angefertigt werden. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute detailliert zu beschreiben. Fotos und Einkaufsbelege sind sinnvoll. dpa