Leser Fragen – Experten AntworTEn
Eintrag im Grundbuch einklagen
Auch wenn der Sachverhalt hierzu keine konkreten Angaben macht, gehe ich davon aus, dass es sich bei der erworbenen Wohnung um einen Neubau und bei dem zugrunde liegenden Vertrag um einen Bauträgervertrag handelt, da Sie von Mängelgewährleistung beziehungsweise mehreren verschiedenen Erwerbern sprec