Rechte und Pflichten

von Redaktion

Pauschal oder individuell? Vom Urlauber selbst organisierte Trips können billiger sein als Reisen von der Stange. Pauschaltouristen sind besser vor Unwägbarkeiten geschützt, etwa vor einer Insolvenz des Veranstalters oder Flugausfällen. Und sie haben einen Ansprechpartner, der für alles zuständig ist. Hinzu kommt der Komfort: Pauschalurlauber müssen sich auf der Reise um wenig bis nichts kümmern. Dafür müssen sie auf Flexibilität verzichten.

Gesichert zahlen: Die Anzahlung sollte man erst leisten, wenn der Anbieter den Sicherungsschein gegen das Insolvenzrisiko vorgelegt hat. Sonst trägt man das Risiko vorläufig selbst. Die Restzahlung wird meist 28 bis 30 Tage vor Reisebeginn verlangt.

Preisänderung: Innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss sind Preiserhöhungen grundsätzlich verboten. Die Veranstalter können sich im Kleingedruckten Ausnahmen einräumen für den Fall, dass die Beförderungskosten ode bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren teurer werden. Sie dürfen das aber nicht später als 21 Tage vor Reisebeginn mitteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde kostenlos zurücktreten.

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