Schritt 1 – Kündigung: Laut Stiftung Warentest muss die Kündigung schriftlich bei der alten Krankenkasse erfolgen. „Das Schreiben sollten Sie per Einschreiben mit Rückschein schicken und möglichst zusätzlich per E-Mail kündigen und um Bestätigung bitten.“ Außerdem sollten Versicherte bei einer Kündigung die Versichertennummer und den Kündigungstermin angeben. Ein Musterschreiben haben die Verbraucherzentralen als PDF im Internet veröffentlicht (http://bit.ly/2qhDbhT).
Schritt 2 – Bestätigung: Die bisherige Krankenkasse muss laut Stiftung Warentest die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang schriftlich bestätigen. „Haken Sie nach, wenn sich die alte Kasse spätestens zwei Wochen nach dem Kündigungsschreiben nicht gemeldet hat“, raten die Experten.
Schritt 3 – Neue Kasse: Versicherte müssen gegenüber Ihrer neuen Kasse schriftlich erklären, dass sie Mitglied werden möchten. „Ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, der bisherigen Kasse und dem gewünschten Beginn der Mitgliedschaft reicht aus, viele Kassen böten im Internet Vordrucke.“ Versicherte sollten dem Schreiben die Kündigungsbestätigung beilegen, sonst könne sie die neue Kasse nicht aufnehmen. Und noch etwas wird gerne vergessen: Ein Foto, das die Krankenkasse für die neue Versichertenkarte benötigt.
Schritt 4 – Bescheinigung: Stellt die neue Kasse fristgerecht eine Mitgliedsbescheinigung aus, hat der Wechsel geklappt – zumindest fast: Die Mitgliedsbescheinigung müssen Versicherte in der Wechselfrist bei ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorlegen. Freiwillig versicherte Selbstständige sollten die Mitgliedsbescheinigung an ihre alte Kasse schicken, so die Stiftung Warentest. „Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die neue Kasse den Wechsel meldet.“ Ist keine neue Krankenkasse ausgewählt worden oder der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert worden, bleiben Versicherte weiter Mitglied ihrer alten Kasse. mm