Wer seine Immobilie an Verwandte vermietet, kann die Ausgaben bei der Steuer absetzen. „Prinzipiell muss das Mietverhältnis mit den Verwandten wie mit einem fremden Dritten durchgeführt werden, um die Kosten etwa für die Renovierung oder Instandhaltung der Immobilie bei der Steuer abzusetzen“, erklä
Dieser Artikel (ID: 340590) ist am 11.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).