Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten zwar unter bestimmten Umständen per Videokamera überwachen. Allerdings gibt es dafür strenge Regeln und Voraussetzungen. Eine Kontrolle rund um die Uhr und ohne Anlass ist zum Beispiel verboten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 11 Sa
Dieser Artikel (ID: 347362) ist am 15.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).