Totalüberwachung am Arbeitsplatz unzulässig

Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten zwar unter bestimmten Umständen per Videokamera überwachen. Allerdings gibt es dafür strenge Regeln und Voraussetzungen. Eine Kontrolle rund um die Uhr und ohne Anlass ist zum Beispiel verboten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 11 Sa

Samstag, 15. November 2025

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