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Erbschaft im Ausland

von Redaktion

Sie haben völlig Recht, die Unterschiede beim Steuerrecht zwischen Österreich und Deutschland sind gewaltig. Besonders wirkt sich dies bei nichtehelichen Lebensgefährten aus: Während Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits im Jahr 2008 abgeschafft hat, trifft sie in Deutschland insbesondere nichteheliche Lebensgefährten besonders hart. Wie Sie zu Recht schreiben, gilt ein Freibetrag von nur 20 000 Euro und es greift ein Steuersatz von 30 Prozent oder mehr. Damit stellt sich die entscheidende Frage, wann überhaupt das deutsche Erbschaftsteuerrecht zuschlägt. Dies ist immer dann der Fall, wenn entweder der Erbe oder der Erblasser am Tag des Todes einen Wohnsitz in Deutschland hatte, dafür reicht auch ein Zweitwohnsitz. Darüber hinaus gibt es für deutsche Staatsangehörige auch noch eine fünfjährige Nachfrist. Ihr Erbe unterliegt der deutschen Besteuerung, wenn Sie noch nicht länger als fünf Jahre ausgewandert sind. So, wie Sie den Fall schildern, wird es also leider wohl zur Besteuerung in Deutschland kommen. Aber vergessen Sie bei allen steuerlichen Überlegungen nicht das Wichtigste: Erbberechtigt ist der nichteheliche Lebenspartner nur dann, wenn er durch Testament eingesetzt wird. Ohne ein solches erbt er keinen Cent. Ungeachtet der bitteren Steuerpille sollten Sie also darauf achten, dass Sie Ihren Lebenspartner durch ein gültiges Testament absichern.

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