Die Kosten für Schulbücher muss im Zweifel das Jobcenter übernehmen. Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen werden Bücher nicht von der Schulbedarfspauschale umfasst. Daher gelten diese Ausgaben als Mehrbedarfsleistungen, für die das Jobcente
Dieser Artikel (ID: 349482) ist am 16.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).