Urteil

von Redaktion

Die Kosten für Schulbücher muss im Zweifel das Jobcenter übernehmen. Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen werden Bücher nicht von der Schulbedarfspauschale umfasst. Daher gelten diese Ausgaben als Mehrbedarfsleistungen, für die das Jobcenter aufkommen muss (Az.: L 11 AS 349/17). In dem verhandelten Fall bekam eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe Hartz-IV-Leistungen. Für neue Schulbücher sollte sie 135,65 Euro zahlen und außerdem einen grafikfähigen Taschenrechner für 76,94 Euro anschaffen. Diese Kosten wollte sie vom Jobcenter erstattet bekommen. Die Richter gaben der Schülerin Recht.  dpa

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