bestattung

Den eigenen Abschied planen

von Redaktion

Zu Lebzeiten nicht nur Bestattungswünsche festlegen, sondern schon alle Details in Auftrag geben und bezahlen – dafür kann es laut der Zeitschrift „Finanztest“ viele Gründe geben. Viele Menschen haben keine Angehörigen, die sich im Todesfall kümmern würden. Andere haben feste Vorstellungen von einer Bestattung und wollen ganz sicher sein, dass alles so abläuft. Manche wollen das Geld für ihre Bestattung vor dem Zugriff des Sozialamts schützen, etwa weil ein älterer Mensch die Kosten fürs Pflegeheim nicht selbst bezahlen kann und auf Sozialhilfe angewiesen sein sollte.

Vorsorgevertrag mit dem Bestatter

Wer seine Beisetzung heute schon regeln möchte, braucht einen Vorsorgevertrag. Ihn schließt der Kunde mit einem Bestatter ab. Der Vertrag besteht aus zwei Teilen: einem Werkvertrag über sämtliche Bestattungsleistungen, von den Details der Beisetzung wie Sarg, Trauerfeier und Blumen bis hin zur Ruhestätte und Grabpflege, wenn gewünscht. Der zweite Teil regelt die Bezahlung. Welche Möglichkeiten es gibt, bestimmt der Bestatter. Oft kann der Kunde zwischen Sperrkonto, Sterbegeldversicherung und Verwaltung des Geldes durch eine Treuhandgesellschaft wählen.

Möchte er seine Bestattung im Voraus bezahlen, sollte er das Geld nicht direkt an den Bestatter überweisen – sondern kann es bis zu seinem Tod von einer Treuhandgesellschaft verwalten lassen. Der Bestatter erhält das Geld erst, wenn die Sterbeurkunde vorliegt. Er kann dann die Beisetzung, so wie vereinbart, durchführen. Wichtig: Ein Vorsorgevertrag ist kündbar, aber mit Kosten. Die Tester fanden Fälle, in denen es um bis zu 20 Prozent der Auftragssumme ging.

Treuhandgesellschaften im Vergleich

Rund 260 000 Menschen in Deutschland vertrauen ihr Geld derzeit einer Treuhandgesellschaft an. Oft sind es Servicegesellschaften überregionaler Bestatterverbände. Daneben gibt es einige kleinere Anbieter.

Für ihren Test von Treuhandgesellschaften zur Bestattungsvorsorge haben sich die Finanztester in die Situation eines vorsorgenden Kunden versetzt. Im Auftrag von „Finanztest“ haben dann geschulte Testpersonen 29 Bestatter in Berlin, Kassel und einer bayerischen Kleinstadt besucht – mit dem Ziel, dort für eine vorher festgelegte Beisetzung einen Vorsorgevertrag abzuschließen.

Verträge von vier Treuhandgesellschaften wurden eingesammelt und anschließend geprüft. Die Tester interessierte: Wie transparent sind die Verträge? Was kosten die Dienste der Treuhänder? Und vor allem: Wie sicher ist dort das Geld der Kunden? Die gute Nachricht: Das Geld ist bei drei der vier geprüften Treuhandgesellschaften gut geschützt (BT Bestattungstreuhand GmbH, Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH).

Weil Treuhandgesellschaften als Kapitalgesellschaft, wie jede andere auch, pleitegehen können, ist es wichtig, dass das Geld der vorsorgenden Kunden zum Beispiel durch eine Bankbürgschaft geschützt ist, falls die Gesellschaft insolvent werden sollte. Einen Insolvenzschutz bieten alle Gesellschaften im Test an, bei der vierten Gesellschaft, der HBT Bestattungsvorsorge Treuhand, muss der Kunde ihn aber extra fordern und bezahlen. Mit den Treuhandverträgen war „Finanztest“ nicht zufrieden: Alle enthielten nicht eindeutige Formulierungen oder solche, die den Kunden benachteiligen. „Dies ist noch kein Grund, Treuhandverträge zu meiden“, heißt es bei „Finanztest“. Der Kunde kann sie durchaus unterschreiben. Verbraucherfreundlich wäre es, wenn die Gesellschaften die Verträge nachbesserten.

Zu Besuch bei Bestattern

Überraschend war, dass die Tester nur von sieben der 29 Termine mit unterschriftsreifem Vorsorgevertrag nach Hause gingen. Kein ausreichendes Informationsmaterial erhielten sie bei sieben weiteren Besuchen. 15 Bestatter gaben Informationen und Kostenvoranschlag mit, ein vollständiger Vertrag mit Geschäftsbedingungen fehlte aber. Kurios: Ein Bestatter bot an, den Tester zu Hause oder im Café zu beraten. Die Erlebnisse der Tester sind nicht repräsentativ. Sie zeigen aber, dass Kunden ruhig mehrere Bestatter besuchen sollten, bevor sie einen Vorsorgevertrag abschließen.

Sicher vor dem Sozialamt

Ein Argument für den Abschluss eines Vorsorgevertrags, das die Tester immer wieder von den Bestattern hörten, lautete: „Das Geld im Vorsorgevertrag ist sicher vor dem Zugriff Dritter.“ Denn ein zweckgebundener Vorsorgevertrag gilt als Schonvermögen, das vor dem Zugriff der Sozialämter geschützt ist. Ein Vorsorgevertrag, der die Bezahlung durch einen Treuhandvertrag sicherstellt, ist von Gerichten als zweckgebunden anerkannt worden.

Als zweckgebunden anerkannt wurden auch zwei andere Varianten, die von Bestattern angeboten werden: das Sparkonto mit Sperrvermerk und die Sterbegeldversicherung (Landgericht Stade, Az. 9 T 13/02, Oberlandesgericht Zweibrücken, Az. 3 W 79/05).

-Sterbegeldversicherung: Die Sterbegeldversicherung kann über einen Bestatter abgeschlossen und mit einem Vorsorgevertrag kombiniert werden. Der Kunde tritt die Versicherungssumme an den Bestatter ab und begleicht so im Todesfall seine Kosten. Diese Versicherung schließen vor allem Menschen ab, die das Geld ansparen wollen. Nachteil: Weil vor allem für Ältere die Abschlusskosten hoch und der Versicherungsschutz teuer sein können, zahlen sie unter Umständen viel mehr ein, als die Bestattung kostet.

-Sperrkonto: Der Vorsorgende eröffnet auf eigenen Namen ein Sparkonto bei einer Bank oder Sparkasse mit einem Sperrvermerk oder einer Abtretungserklärung. Im Todesfall legt der Bestatter die Sterbeurkunde vor und kann dann mit diesem Geld die Bestattung durchführen. Dieses Konto ist für Kunden geeignet, die das Geld auf einen Schlag bezahlen wollen und davon ausgehen, dass ihr Bestatter weder wegzieht noch Insolvenz anmeldet. „Finanztest“ hat bei mehr als 1000 Kreditinstituten nach so einem Konto gefragt. Angebote kamen fast nur von Volksbanken und Sparkassen. Es war aber nicht immer eindeutig, ob eine ausreichende Zweckbindung vorliegt. Wer ein Sperrkonto wählt, sollte deshalb genau nachfragen, ob das Guthaben unwiderruflich an den Bestatter abgetreten wird.

Mehr zum Thema

Der ausführliche, zehnseitige Bericht zum Thema Bestattung findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ und ist online unter www.test.de/bestattungsvorsorge abrufbar.

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