Kündigung bei Umzug: Vodafone gewinnt

von Redaktion

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist vor dem Oberlandesgericht in München mit einer Klage gegen Vodafone Kabel Deutschland gescheitert. Das Gericht entschied, dass Internet- und Kabelfernsehkunden bei Umzügen drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen müssen, auch wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Das Sonderkündigungsrecht für solche Fälle gilt erst ab dem Tag des Umzugs, sagte der Vorsitzende Richter Gunnar Cassardt.

Den ersten Prozess am Landgericht hatte Vodafone verloren. Die Verbraucherschützer wollten durchsetzen, dass Vodafone-Kunden bereits kündigen dürfen, bevor sie umgezogen sind, wenn sie feststellen, dass ihr Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist.

Der Hintergrund: Im Telekommunikationsgesetz gibt es eine Lücke. „Es steht nicht drin, ab wann die Frist läuft“, so Cassardt. Vodafone argumentierte, dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet würden, wenn die Kunden schon vor einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hätten. Cassardt sagte dazu: „Da sind viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden.“

Die Verbraucherzentralen beriefen sich hingegen darauf, dass in dem Gesetz eben kein Termin genannt ist: „Wir reparieren Gesetze nicht, wenn es nicht drinsteht“, sagte Rechtsanwalt Michael Peter. Richter Cassardt räumte ein, dass ein Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugstermin für die Verbraucher unerfreulich ist: „Der Kunde muss für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr bekommt, was natürlich niemand gerne tut.“

Zu dem Verfahren war es laut Peter aufgrund eines Hinweises eines Verbrauchers an den Bundesverband der Verbraucherzentralen auf einen Eintrag in einem Blog von Vodafone gekommen. Vodafone hatte zuvor schon in einem Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen.  weg/dpa

Artikel 5 von 5