Wer 45 Jahre Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mitbringt, kann mit 63 Jahren und ungekürzter Rente früher aussteigen. Viele Menschen kommen aber gar nicht auf die notwendige Versicherungszeit, um ohne Abschläge in Rente zu können, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer Februar-Ausgabe. Gerade für Berufstätige, die ein Studium absolviert haben, sind 45 Jahre kaum möglich. Laut „Finanztest“ können aber auch sie früher gehen – nach 35 Jahren in der Rentenversicherung als „langjährig Versicherte“. Doch das ist teuer, rechnen die Finanztester in der aktuellen Ausgabe vor: Für jeden Monat, den jemand früher als regulär aussteigt, fällt seine Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Tipp der Finanztester: Für diejenigen, die davon ausgehen, sehr alt zu werden, kann es sich lohnen, die Abschläge durch Einzahlungen in die Rentenversicherung auszugleichen.
Beispielrentner
Anhand eines fiktiven Beispielrentners (Herr Müller) rechnet „Finanztest“ vor, wie sich für langjährig Versicherte die Rente mit 63 ergibt. Müller geht zwei Jahre und neun Monate früher in Rente. Die Rente wird um 9,9 Prozent gekürzt. Statt 1725 Euro (nach 65 Jahren und neun Monaten) bekommt er 1454 Euro. Die Kürzung bleibt ein Leben lang und fällt nicht weg, sobald er sein reguläres Rentenalter erreicht hat.
Versicherte sollten auch bedenken, dass die Abschläge nicht auf die Regelaltersrente berechnet werden, die in der Rentenmitteilung prognostiziert wird, sondern auf einen geringeren Wert. Weil Frührentner nicht bis zum regulären Rentenalter in die Rentenkasse einzahlen, sammeln sie weniger Entgeltpunkte.
Ausgleichszahlungen
Es ist jedoch möglich, die Abschläge mit freiwilligen Einzahlungen bei der Rentenversicherung auszugleichen. Das geht auch schon lange vor Rentenbeginn. Die Beiträge können Versicherte dann als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Es lohnt sich, die Einzahlungen über einen längeren Zeitraum zu strecken, um steuerlich nicht über die jährlichen Höchstbeträge zu kommen.
Wichtig ist auch hier: Die Entgeltpunkte, die durch die verkürzte Arbeitsdauer fehlen, lassen sich nicht ausgleichen. Auf ihre volle Regelaltersrente kommen Frührentner also auch mit einer Ausgleichszahlung nicht. Statt 1454 Euro würde Beispielrentner Müller aber immerhin 1614 Euro erhalten, wenn er seine Abschläge ausgleichen würde. Bleibt ein Minus in Höhe von 160 Euro, das sich nicht ausgleichen lässt. Nicht zu vernachlässigen: Auch die Hinterbliebenenrente wäre dadurch höher.
Günstig ist das aber nicht. Als Einmalbeitrag gerechnet, hätte Müller 2017 knapp 40 000 Euro zahlen müssen, um seine Abschläge auszugleichen. Die Sache lohnt sich nur, wenn er sehr alt wird. Er hat dann jedoch auch die Gewissheit, dass die höhere Rente weiter fließt.
Im Vergleich zu Sofortrenten bei privaten Anbietern schneidet die Rente durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung in der Höhe meist gut ab. Ob diese Investition jedoch das Richtige ist, sollte sich jeder gut überlegen. Legt er das Geld selbst an und entnimmt je nach Bedarf eine Summe, ist er flexibler und kann höhere Auszahlungen erreichen.