Leser Fragen – Experten AntworTEn
Schenkungen unter Eheleuten
Mit Ihrer Frage sprechen Sie eines der kompliziertesten Gebiete des Erbrechts an. Zunächst muss man Folgendes wissen: Damit der Erblasser den Pflichtteil nicht durch Schenkungen zu Lebzeiten aushöhlen kann, gibt es einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Eine Schenkung aus dem letzten Jahr