Nach einer feucht-fröhlichen Party mit Alkohol sollte sich keiner mehr ans Autosteuer setzen. Doch auch das Fahrrad ist dann keine sichere Alternative. Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt hier mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Doch wer auffällig – etwa in Schlangenlinien – radelt oder einen Unfall verursacht, kann schon ab 0,3 Promille mit Geldstrafen und Punkten rechnen. Alkoholisiert radeln ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, so der Pressedienst Fahrrad. Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntauglich. Wer dann radelt, muss mit drei Punkten in Flensburg sowie einer Geldstrafe rechnen. Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig.