Auszubildende dürfen die Berufsschule nicht schwänzen. Das gilt auch dann, wenn ihnen der Stoff dort viel zu leicht oder zu schwer erscheint. Denn für wiederholtes Fehlen kann die Berufsschule Azubis von der Schule verweisen – und damit endet automatisch auch die Lehre, warnt das Portal „Stark für Ausbildung“. Statt einfach nicht hinzugehen, sollten sich unter- oder überforderte Azubis deshalb Hilfe suchen, rät das Portal, das ein gemeinsames Projekt der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) ist. Wer mit dem Stoff nicht zurechtkommt, kann über seinen Ausbilder oder direkt bei der Arbeitsagentur die sogenannten Ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) beantragen.