Fallen öffentliche Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnung weg, berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung. Darauf weist der Eigentümerverein Haus & Grund Deutschland hin. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die öffentlichen Parkplätze nur vorübergehend nicht genutzt werden können o
Dieser Artikel (ID: 363342) ist am 23.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).